Regelüberwachung

Im Rahmen der Regelüberwachung werden die werkseigene Produktionskontrolle und die personellen und gerätemäßigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Herstellung des Bauproduktes überprüft. Die Regelüberwachung wird in angemessenen Abständen (halbjährlich bzw. quartalsweise) durchgeführt. Im Einzelnen wird die Handhabung der werkseigenen Produktionskontrolle begutachtet, die Ergebnisse bewertet und stichprobenartig Produktprüfungen vorgenommen.

Die Regelüberwachung setzt sich zusammen aus:

    1. Regelmäßige Überprüfung und Beurteilung des Herstellerwerkes und der werkseigenen Produktionskontrolle
    2. Stichprobenprüfung von im Herstellwerk entnommenen Proben