Erstüberwachung

Die Erstüberwachung ermöglicht eine Feststellung der personellen und ausstattungsmäßigen Voraussetzungen für die Herstellung eines Bauproduktes und der zugehörigen werkseigenen Produktionskontrolle. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Produkte den gestellten Anforderungen genügen. Ein positives Ergebnis der Erstüberwachung ist Voraussetzung für die Aufnahme der Regelüberwachung.

Die Erstüberwachung setzt sich zusammen aus:

  • Erstinspektion und Beurteilung des Herstellerwerkes bzw. Weiterverarbeiters und der werkseigenen Produktionskontrolle
  • Erstprüfung des Bauproduktes nach den zugrunde liegenden technischen Spezifikationen (z.B. Produktnorm)