Fremdüberwachung

  • Der Begriff Fremdüberwachung umfasst die regelmäßige Überprüfung eines Bauproduktes sowie der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellerwerkes bzw. des Weiterverarbeiters. Diese Überprüfung wird von einer unparteiischen Überwachungsstelle durchgeführt, um die Einhaltung der technischen Anforderungen (z.B. Produktnorm) des Produktes sicherzustellen.

    Die Anforderungen sowie Art, Umfang und Häufigkeit werden in den jeweiligen technischen Spezifikationen beschrieben.

    Die Fremdüberwachung setzt sich zusammen aus:

    1. Erstüberwachung
    2. Regelüberwachung