Kennzeichnung
Auf Grundlage der Zertifizierung ist der Hersteller berechtigt eine Übereinstimmungserklärung abzugeben. Das Bauprodukt wird mit dem Übereinstimmungszeichen unter Hinweis auf den Verwendungszweck gekennzeichnet (Ü-Zeichen).
Auf Grundlage der Zertifizierung ist der Hersteller berechtigt eine Übereinstimmungserklärung abzugeben. Das Bauprodukt wird mit dem Übereinstimmungszeichen unter Hinweis auf den Verwendungszweck gekennzeichnet (Ü-Zeichen).